Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten
Drum prüfe, was immer noch online steht
Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.