Drum prüfe, was immer noch online steht Anzeige Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten Drum prüfe, was immer noch online steht Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.