Anwälte sehen Plagiatsvorwurf widerlegt
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Anwälte sehen Plagiatsvorwurf widerlegt

Im Auftrag der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und ihres Mannes hat eine Anwaltskanzlei die gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfe untersucht. In einem vorläufigen Gutachten kommt sie zum Ergebnis, es liege kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor.

Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.

Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.

Segment Headline

Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Drum prüfe, was immer noch online steht

Rechtsprechung

Bundessozialgericht Gebäude
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Pres­se­be­rich­te wahr sind, wenn sie er­schei­nen – sie müs­sen es auch bleiben. Die Me­di­en trifft hier eine Prüf­pflicht, wenn Be­trof­fe­ne sie auf die ver­än­der­te Lage hin­wei­sen, meint das LG Ber­lin II.

Bundessozialgericht Gebäude
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Pres­se­be­rich­te wahr sind, wenn sie er­schei­nen – sie müs­sen es auch bleiben. Die Me­di­en trifft hier eine Prüf­pflicht, wenn Be­trof­fe­ne sie auf die ver­än­der­te Lage hin­wei­sen, meint das LG Ber­lin II.

Bundessozialgericht Gebäude
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Pres­se­be­rich­te wahr sind, wenn sie er­schei­nen – sie müs­sen es auch bleiben. Die Me­di­en trifft hier eine Prüf­pflicht, wenn Be­trof­fe­ne sie auf die ver­än­der­te Lage hin­wei­sen, meint das LG Ber­lin II.