Gegoogelter Bewerber bekommt keinen höheren Schadensersatz
Bundessozialgericht Gebäude
Es bleibt bei 1.000 Euro

Gegoogelter Bewerber bekommt keinen höheren Schadensersatz

Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben.