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Drum prüfe, was immer noch online steht
Bundessozialgericht Gebäude
Brosius-Gersdorf veröffentlicht Gutachten

Drum prüfe, was immer noch online steht

Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.

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Es reicht nicht, dass Presseberichte wahr sind, wenn sie erscheinen – sie müssen es auch bleiben. Die Medien trifft hier eine Prüfpflicht, wenn Betroffene sie auf die veränderte Lage hinweisen, meint das LG Berlin II.

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